Aufhebung Wasserreglement Mogelsberg
Der Aufhebungsbeschluss wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der Gemeinderat hat am 10.11.2020 beschlossen, das nie zur Anwendung gekommene Wasserreglement der damaligen Gemeinde Mogelsberg vom 08.11.1990 ersatzlos aufzuheben. Das Reglement hatte den Zweck, die Wasserversorgung ausserhalb der Korporationsgebiete und bestehenden Wasserversorgern zu regeln. Das Reglement wurde bei der damaligen Fusion 2008/2009 von der ehemaligen Gemeinde Mogelsberg nicht offiziell aufgeführt, d.h. die neuen Behörden der Gemeinde Neckertal hatten keine Kenntnisse davon. Erst eine Archivierungsaktion förderte das Reglement zutage. Der Gemeinderat hat sich mit dem Inhalt des Reglements auseinandergesetzt und festgestellt, dass dieses in allen den Jahren seines Bestehens nie angewendet worden ist und es auch in Zukunft keinen Anwendungszweck mehr dafür gibt. Über den Aufhebungsbeschluss ist das fakultative Referendum zu eröffnen.
Zugehörige Objekte
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Wasserreglement_Mogelsberg_Aufhebung_Text_und_Inserat_MB.pdf | Download | 0 | Wasserreglement_Mogelsberg_Aufhebung_Text_und_Inserat_MB.pdf |