Mitwirkungsverfahren – Aufhebung Überbauungsplan Neckerhalde, Necker
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Aufhebung Überbauungsplan Neckerhalde, Necker
Nach Art. 34 ff des Planungs- und Baugesetzes des Kantons St.Gallen (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist für den Erlass und die Aufhebung von Sondernutzungsplänen das Planverfahren durchzuführen. Die Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Der Überbauungsplan mit besonderen Vorschriften ist vom 1. bis 30. Dezember 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalb dieses Textes einsehbar. Schriftliche Stellungnahmen können bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder per Mail an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen steht Roland Schmid, Leiter Baubewilligungen unter 058 228 33 10 oder roland.schmid@neckertal.ch zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
