Mitwirkungsverfahren – Teilstrassenplan Metzwil
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Teilstrassenplan Metzwil (G3-361O) – Neuklassierung Erschliessungsstrasse als Gemeindestrasse 3. Klasse und Neuklassierung Trottoir im Einlenkerbereich als Teil der Gemeindestrasse 1. Klasse Neckerstrasse (G1-102O)
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) wird für den Erlass und die Änderung des Gemeindestrassenplans (Plan betreffend die Einteilung von Gemeindestrassen) das Planverfahren durchgeführt. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Die Unterlagen sind vom 1. bis 30. Dezember 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalb dieses Textes einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder per Mail an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
