28.11.2025
Fakultatives Referendum - Feuerschutzreglement Nachträge vom 19.08.2025
Gemäss Feuerschutzreglement der Gemeinde Neckertal vom 14. September 2022 ist man bis zum 49. Lebensjahr verpflichtet Feuerwehrersatzabgabe zu bezahlen, sofern kein Feuerwehrdienst geleistet wird. Im Gegenzug dazu ist im Feuerschutzreglement der Gemeinde Schönengrund, geregelt, dass man nach 20 geleisteten Dienstjahren von der Feuerwehrersatzabgabe befreit ist. Diese ungleiche Handhabung der Dienstpflicht innerhalb der Feuerwehr Neckertal führte immer wieder zu Diskussionen und Unstimmigkeiten.
Die Feuerwehr Neckertal hat dieses Thema in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat analysiert und eine Lösung ausgearbeitet. Eine generelle Dienstpflicht von 20 Jahren in der Feuerwehr Neckertal ist strategisch nicht umsetzbar, es gäbe personell und vor allem im Kaderbereich grosse Lücken und die Einsatzbereitschaft könnte nicht mehr gewährleistet werden.
Zur Annäherung der beiden Reglemente hat der Gemeinderat für die Gemeinde Neckertal neu eine Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe nach 25 Dienstjahren beschlossen. Änderungen im Feuerschutzreglement unterliegen dem fakultativen Referendum. Vorbehältlich, dass das Referendum nicht ergriffen wird, wird die Anpassung im Feuerschutzreglement per 1. Dezember 2026 umgesetzt.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Feuerschutzreglement
(Nachträge vom 19.08.2025 / überarbeitete Version vom 14.09.2022)
Referendumsfrist
01.12.2025 bis 12.01.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeordnung der neuen Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanz-lei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
Die Feuerwehr Neckertal hat dieses Thema in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat analysiert und eine Lösung ausgearbeitet. Eine generelle Dienstpflicht von 20 Jahren in der Feuerwehr Neckertal ist strategisch nicht umsetzbar, es gäbe personell und vor allem im Kaderbereich grosse Lücken und die Einsatzbereitschaft könnte nicht mehr gewährleistet werden.
Zur Annäherung der beiden Reglemente hat der Gemeinderat für die Gemeinde Neckertal neu eine Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe nach 25 Dienstjahren beschlossen. Änderungen im Feuerschutzreglement unterliegen dem fakultativen Referendum. Vorbehältlich, dass das Referendum nicht ergriffen wird, wird die Anpassung im Feuerschutzreglement per 1. Dezember 2026 umgesetzt.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Feuerschutzreglement
(Nachträge vom 19.08.2025 / überarbeitete Version vom 14.09.2022)
Referendumsfrist
01.12.2025 bis 12.01.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeordnung der neuen Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanz-lei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
