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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Menschen welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Beachten Sie, dass Anmeldungen jeweils bis am 31. März des eingereicht sein müssen. Später eingegangene Anträge werden von der Sozialversicherung nicht mehr berücksichtigt.
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch