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Erbschaftswesen

Bei einem Todesfall geht der gesamte Nachlass des Verstorbenen ins Eigentum der Erbengemeinschaft über. Die Erben können nur gemeinsam über die Vermögenswerte verfügen.

Erbschaften können angenommen oder ausgeschlagen werden. Das Amtsnotariat stellt dafür Formulare zur Verfügung. Im Geschäftsverkehr (insbesondere mit Banken) müssen sich die Erben als solche ausweisen können. Dazu dient die Erbbescheinigung, die nach Ablauf der Erbausschlagungsfrist von drei Monaten (oder wenn vorher alle Erben die Erbschaft schriftlich annehmen) durch das Amtsnotariat in St.Gallen ausgestellt wird. Die Bestellung erfolgt mit einem Formular direkt beim Amtsnotariat.
Gerda Oswald
Mitarbeiterin Front-Office und Einwohneramt / Leiterin Bestattungsamt
058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch