Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Menschen welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf die individuelle Prämienverbilligung (IPV) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.Beachten Sie, dass Anmeldungen jeweils bis am 31. März eingereicht sein müssen. Später eingegangene Anträge werden von der Sozialversicherung nicht mehr berücksichtigt.

Leiterin Front-Office, Einwohneramt, Betreibungsamt und Bestattungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch

Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch