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Zwischenrevision einer Grundstückschätzung

Sie haben Ihr Haus umfassend wertvermehrend renoviert, umgebaut oder einen Anbau realisiert? Dann ist es wichtig Ihre Liegenschaft neu schätzen zu lassen. Nur so sind die getätigten Investitionen auch bei einem allfälligen Schadenfall versichert. Für diese Zwischenrevision benötigen wir die Baukostenabrechnung.
Urs Röck
Leiter Grundbuchamt - Stellvertretung Landwirtschaftsamt
058 228 33 50
urs.roeck@neckertal.ch