Baubewilligungen
Falls Sie planen, eine Baute oder Anlage zu errichten oder zu ändern, benötigen Sie dafür eine Bewilligung.
Zu den baubewilligungspflichtigen Änderungen gehören unter anderem:
- bauliche und betriebliche Änderungen bzw. Umnutzungen;
- Anpassungen im Zusammenhang mit dem Umweltecht;
- betriebliche Änderungen, wenn sich diese auf das Immissionsmass (z.B. Lärm, Erschütterungen etc.) auswirken.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen bezüglich der Verfahren und erforderlichen Unterlagen weiter.
Sie erreichen uns unter bauverwaltung@neckertal.ch.

Sachbearbeiterin Baubewilligungen
058 228 33 12