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Verwertungsbegehren

Nach Vollzug der Pfändung kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen. Mit diesem wird die Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten verlangt. Bei Lohn- und Verdienstpfändung ist das Verwertungsbegehren nicht notwendig. Das Begehren ist in der Betreibung auf Pfändung bei dem Betreibungsamt einzureichen, das für die Pfändung zuständig war. Eine Vorlage des Verwertungsbegehrens erhalten Sie auf dem Betreibungsamt. Bitte kontaktieren Sie uns.
Céline Achermann
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt und Mitarbeiterin Steueramt
058 228 33 07
celine.achermann@neckertal.ch
Sabine Breitenmoser
Mitarbeiterin Betreibungsamt
058 228 33 02
betreibungsamt@neckertal.ch
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt, Betreibungsamt und Bestattungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch