Betreibungsbegehren
Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Rückseite des Formulars.Gerda Oswald
Mitarbeiterin Front-Office und Einwohneramt / Leiterin Bestattungsamt
058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch
Mitarbeiterin Front-Office und Einwohneramt / Leiterin Bestattungsamt
058 228 33 01
gerda.oswald@neckertal.ch
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Leiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch