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Betreibungsbegehren

Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Rückseite des Formulars.
Sara Pondini
Leiterin Front-Office, Einwohneramt, Betreibungsamt und Bestattungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch
Mirjam Zürcher
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch
Sabine Breitenmoser
Mitarbeiterin Betreibungsamt
058 228 33 02
betreibungsamt@neckertal.ch
Céline Achermann
Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt und Mitarbeiterin Steueramt
058 228 33 07
celine.achermann@neckertal.ch