Betreibungsbegehren
Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Rückseite des Formulars.
Leiterin Front-Office, Einwohneramt, Betreibungsamt und Bestattungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch

Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch

Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt und Mitarbeiterin Steueramt
058 228 33 07
celine.achermann@neckertal.ch