Betreibungsamt
Falls Rechnungen auch nach Mahnungen nicht bezahlt werden, kommt das Betreibungsamt ins Spiel. Es treibt die nicht bezahlten Geldforderungen ein und leitet diese weiter. Die Handlungsgrundlage des Betreibungsamt bildet das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG).Betreibungsferien sind 7 Tage vor und 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. bis 31. Juli. Begehren können während den Betreibungsferien eingereicht werden.
Für Zahlungen an das Betreibungsamt Neckertal benützen Sie bitte IBAN CH35 0900 0000 9001 2643 9, lautend auf Betreibungsamt Neckertal.
Sie erreichen uns unter betreibungsamt@neckertal.ch.

Leiterin Front-Office, Einwohneramt, Betreibungsamt und Bestattungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch

Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch

Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt und Mitarbeiterin Steueramt
058 228 33 07
celine.achermann@neckertal.ch