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Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Der Kleinhandel mit gebrannten Wassern – auch Schnaps, Kurzer, Klarer oder Zielwasser genannt – ist bewilligungspflichtig. Das Formular für die Bewilligung kann hier angefordert werden.
Petra Schnellmann
Ratsschreiberin
058 228 33 20
petra.schnellmann@neckertal.ch
Sandra Sonderer
Mitarbeiterin Ratskanzlei
058 228 33 21
sandra.sonderer@neckertal.ch