Fortsetzungsbegehren
Verstreicht nach der Zustellung des Zahlungsbefehles durch das Betreibungsamt die Zahlungsfrist unbenutzt und hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen. Das Betreibungsamt stellt je nach Art des Schuldners (natürliche oder juristische Person) eine Pfändungsankündigung oder eine Konkursandrohung aus. Das Begehren ist dem Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einzureichen. Weitere Informationen zur Fortsetzung der Betreibung finden Sie auf der Rückseite des Formulars.
Leiterin Front-Office, Einwohneramt, Betreibungsamt und Bestattungsamt
058 228 33 04
sara.pondini@neckertal.ch

Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt
058 228 33 03
mirjam.zuercher@neckertal.ch

Mitarbeiterin Front-Office, Einwohneramt und Betreibungsamt und Mitarbeiterin Steueramt
058 228 33 07
celine.achermann@neckertal.ch