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Beiträge Kinderbetreuung

Eltern, die mit den zu betreuenden Kindern in der Gemeinde Neckertal ihren Wohnsitz haben und ihre Kinder in einer vom Kanton anerkannten Kindertagesstätte oder durch die Tagesfamilie Toggenburg betreuen lassen, haben je nach Einkommen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Der Gemeinderat erhöht die Beiträge rückwirkend ab 1. Januar 2024

Warum?
Die Gemeinde Neckertal möchte ein vielfältiges und qualitativ hochstehendes Angebot an schul- und familienergänzender Kinderbetreuung sicherstellen, welches sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch der Eltern gerecht wird. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.

Seit diesem Jahr bezahlt der Kanton St. Gallen den Gemeinden jährlich nicht mehr fünf, sondern zehn Millionen Franken für schul- und familienergänzende Kinderbetreuung. Die Gemeinde Neckertal verwendet dieses Geld vorwiegend, um die Tarife der schul- und familienergänzenden Betreuungsangebote indirekt und direkt zu senken und so die Eltern zu entlasten. 

Welche Betreuungsangebote gibt es in unserer Gemeinde?

Schulergänzende Betreuung ab August 2024
Ab August 2024 steht Ihnen in St.Peterzell und in Brunnadern das Angebot der schulergänzenden Betreuung zur Verfügung. Konkret können ausgewählt werden:

Morgenmodul 07.00 bis 08.00 Uhr, inkl. Frühstück 
Mittagsmodul  11.30 bis 13.30 Uhr, inkl. Mittagessen 
Frühnachmittagsmodul 13.30 bis 15.30 Uhr
Spätnachmittagsmodul 15.30 bis 18.00 Uhr, inkl. Zvieri
Ferienmodul während 8 Schulferienwochen (ab den Herbstferien und nur in Brunnadern)

Familienergänzende Angebote:

Kindertagesstätten (Kita), Verein Tagesfamilien, private Tagesfamilien mit einer Eignungsbewilligung der Gemeinde.

Wer erhält Beiträge?
Beiträge erhalten Erziehungsberechtige für Kinder, die in ihrer Obhut sind und Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die familienergänzende Kinderbetreuung muss durch eine anerkannte Institution erfolgen (Kita, Verein Tagesfamilie, private Tagesfamilie mit Eignungsbescheinigung, schulergänzende Angebote). 

Höhe der Beiträge?
Die Berechnung der Beiträge hängt grundsätzlich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern ab und richtet sich nach dem massgebenden Einkommen nach IPV (individuelle Prämienverbilligung). Dieses wird aus den zur Verfügung stehenden Daten der Steuerbehörde zum Zeitpunkt der Anmeldung ermittelt. 

Wie kommen Sie an die Beiträge?
Für die Angebote der KITA’s und privaten Tagesfamilien stellen Sie bei den Sozialen Diensten Neckertal ein entsprechendes Beitragsgesuch per Post oder E-Mail zu oder unter E-Service kann das Formular online ausgefüllt werden (das Hochladen der Beilagen ist zur Zeit noch nicht möglich. 
Bei den Angeboten des Vereins Tagesfamilien Toggenburg nehmen Sie Kontakt mit dem Verein auf und beim schulergänzenden Angebot mit der Schulverwaltung.
Janina Strassmann
Mitarbeiterin Soziale Dienste
058 228 33 08
sozialedienste@neckertal.ch
Evelin Wohlgensinger
Leiterin Soziale Dienste
058 228 33 09
sozialedienste@neckertal.ch