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19.07.2024

Öffentliche Auflage - Grundwasserschutz Böschenbach und Quelle Schwendimann

In Anwendung von Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, SR 814.20) und gestützt auf Art. 30 ff. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2; abgekürzt GSchVG) hat der Gemeinderat Neckertal am 25. Juni 2024 folgendes erlassen: 

Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan für Grundwasserfassung Böschenbach / Quellfassung Schwendimann 

Schutzarealreglement und Schutzarealplan für das differenzierte Grundwasserschutzareal Böschenbach

Die Reglemente und der Schutzplan samt Beilagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom 5. August bis 4. September 2024 in der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder auf www.neckertal.ch zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die betroffenen Grundeigentümer werden zudem mit persönlicher Anzeige davon in Kenntnis gesetzt. 

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Reglemente und den Schutzplan beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 31 GSchVG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Neckertal