19.07.2024
Öffentliche Auflage - Schutzverordnung Kulturgüter Hemberg
Der Gemeinderat Neckertal hat am 25. Juni 2024 in Anwendung von Art. 1 Abs. 3 lit. c und Art. 176 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetztes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die öffentliche Auflage zu folgendem Projekt erlassen: 
Schutzverordnung Kulturgüter – Grundbuchkreis Hemberg
Der öffentlichen Auflage unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile:
• Schutzverordnungsplan
• Schutzverordnungstext
Erläuternde Unterlagen (nicht anfechtbar):
• Planungsbericht
• Inventar
Die Mitwirkung wurde vom 29. April bis 29. Mai 2024 durchgeführt.
Die Unterlagen zur Schutzverordnung Kulturgüterschutz des Grundbuchkreises Hemberg liegen nach Art. 41 Abs. 1 PBG während 30 Tagen, das heisst vom 5. August bis 4. September 2024, im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Oder sind unterhalb dieses Textes abrufbar.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Schutzverordnung Kulturgüter – Grundbuchkreis Hemberg
Der öffentlichen Auflage unterstellt und rechtlich anfechtbar sind folgende Planungsbestandteile:
• Schutzverordnungsplan
• Schutzverordnungstext
Erläuternde Unterlagen (nicht anfechtbar):
• Planungsbericht
• Inventar
Die Mitwirkung wurde vom 29. April bis 29. Mai 2024 durchgeführt.
Die Unterlagen zur Schutzverordnung Kulturgüterschutz des Grundbuchkreises Hemberg liegen nach Art. 41 Abs. 1 PBG während 30 Tagen, das heisst vom 5. August bis 4. September 2024, im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Oder sind unterhalb dieses Textes abrufbar.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
