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22.03.2024

Mitwirkungsverfahren - Teilstrassenplan Lindenstrasse

Der Gemeinderat Neckertal lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:

Teilstrassenplan Neuklassierung Gemeindestrasse 3. Klasse
Lindenstrasse Nr. 90S, Wald-Schönengrund


Auf dem Grundstück Nr. 138S in Wald-Schönengrund wird ein Mehrfamilienhaus geplant. Dazu ist eine Erschliessungsstrasse nötig, die neu zwischen den Gebäuden 538S (ehemals Hotel Krone) und 544S realisiert werden soll. Die neue Lindenstrasse Nr. 90S wird als Gemeindestrasse 3. Klasse eingestuft. 

Nach Art. 39 ff des kant. Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) ist für den Strassenbau das Planverfahren durchzuführen. Dieses ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet.

Die Unterlagen sind vom 25. März bis 24. April 2024 im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei oder auf www.neckertal.ch einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg oder per E-Mail an ratskanzlei@neckertal.ch eingereicht werden.

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen Simon Schlumpf, Leiter Bauverwaltung unter 058 228 33 14 gerne zur Verfügung.

Gemeinderat Neckertal