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22.03.2024

Verlängerung Planungszone - Grundbuchkreis Oberhelfenschwil

Der Gemeinderat Neckertal hat am 5. März 2024 in Anwendung von Art. 42ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG) folgendes erlassen:

Verlängerung der Planungszone Oberhelfenschwil nach Art. 42 ff. PBG für die Dauer von weiteren zwei Jahren.

Die bestehende Planungszone, welche am 31. Mai 2021 vom damals zuständigen Gemeinderat Oberhelfenschwil erlassen worden ist, wird um 2 Jahre, bis zum 9. Juni 2026, verlängert.

Diese Verlängerung Planungszone Oberhelfenschwil liegt während dreissig Tagen vom 25. März bis 24. April 2024, im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, zur Einsichtnahme öffentlich auf. 

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen diese Verlängerung der Planungszone beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs.1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.