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26.04.2024

Alpviehsömmerung 2024 im Kanton St.Gallen / Vorarlberg

Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.

BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Ausnahmen erteilt der Kantonstierarzt. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.


Tierverkehrsdatenbank (TVD)

Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung
Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein müssen (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip).

Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD
ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei
reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb
und das Datum des Zugangs anzugeben.

Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert.

Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS www.amicus.ch die Adresse der Alp ein.

Sömmerung Vorarlberg
Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des
Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen.
Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose
werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die
Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich
überwacht.

Die Vorschriften können unter www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/
unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen
werden.

Veterinärdienst des Kantons St.Gallen