31.05.2024
Öffentliche Auflage - Teilstrassenplan Lindenstrasse Nr. 90S, Wald-Schönengrund
Der Gemeinderat hat am 5. März 2024 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgendes erlassen:
Teilstrassenplan Neuklassierung Gemeindestrasse 3. Klasse Lindenstrasse Nr. 90S, Wald-Schönengrund
Auf dem Grundstück Nr. 138S in Wald-Schönengrund wird ein Mehrfamilienhaus geplant. Dazu ist eine Erschliessungsstrasse nötig, die neu zwischen den Gebäuden 538S (ehemals Hotel Krone) und 544S realisiert werden soll. Die neue Lindenstrasse Nr. 90S wird als Gemeindestrasse 3. Klasse eingestuft.
Während der Mitwirkungsfrist vom 25. März bis 24. April 2024 sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Für die Anpassung des Strassenplans mittels Teilstrassenplan ist das Planverfahren nach Art. 39 ff. Strassengesetz durchzuführen.
Der Teilstrassenplan und Neuklassierung der Lindenstrasse liegen nach Art. 41 Abs. 1 StrG während 30 Tagen, das heisst vom 3. Juni bis 3. Juli 2024, im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt beim Gemeinderat Neckertal; Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Teilstrassenplan Neuklassierung Gemeindestrasse 3. Klasse Lindenstrasse Nr. 90S, Wald-Schönengrund
Auf dem Grundstück Nr. 138S in Wald-Schönengrund wird ein Mehrfamilienhaus geplant. Dazu ist eine Erschliessungsstrasse nötig, die neu zwischen den Gebäuden 538S (ehemals Hotel Krone) und 544S realisiert werden soll. Die neue Lindenstrasse Nr. 90S wird als Gemeindestrasse 3. Klasse eingestuft.
Während der Mitwirkungsfrist vom 25. März bis 24. April 2024 sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Für die Anpassung des Strassenplans mittels Teilstrassenplan ist das Planverfahren nach Art. 39 ff. Strassengesetz durchzuführen.
Der Teilstrassenplan und Neuklassierung der Lindenstrasse liegen nach Art. 41 Abs. 1 StrG während 30 Tagen, das heisst vom 3. Juni bis 3. Juli 2024, im Gemeindehaus Mogelsberg, Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt beim Gemeinderat Neckertal; Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
