Zonenplan und Baureglement der Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg, St.Peterzell und Oberhelfenschwil
Die gesamthaft revidierten Zonenpläne samt Baureglement der Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg, St.Peterzelt zum einen sowie Oberhelfenschwil zum andern sind nach Abschluss der jeweiligen Einspracheverfahren vom 13. Juni bis 22. Juli 2022 bzw. vom 3. April bis 15. Mai 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt worden. Innerhalb der genannten Fristen wurde kein Referendum ergriffen.
Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat die Zonenpläne samt Baureglementen der Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg, St.Peterzell sowie Oberhelfenschwit mit Verfügungen vom 20. Dezember 2024 genehmigt.
Gemäss Art. 37 Abs. 3 PBG wird der Entscheid der Stimmberechtigten unter Eröffnung der Rekursfrist amtlich bekannt gegeben. Gegen die zustimmenden Entscheide der Stimmberechtigten zum Zonenplan und Baureglement der Grundbuchkreise Brunnadern, Mogelsberg, St.Peterzell sowie Oberhelfenschwil kann innert 14 Tagen seit der vorliegenden amtlichen Publikation beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9000 St.Gallen, Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich einzureichen, er muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Ortsplanungsrevisionen
In den Grundbuchkreisen Brunnadern, Mogelsberg, Oberhelfenschwil und St.Peterzell sind die Ortsplanungsrevisionen noch nicht abgeschlossen. Kurz vor Weihnachten sind beim Gemeinderat nun die sehnlichst erwarteten Genehmigungsverfügungen des kantonalen Amts für Raumentwicklung St.Gallen eingegangen.
Aufgrund dieser Genehmigungsverfügungen konnte der Gemeinderat nun die Rekursfristen für all diejenigen eröffnen, welche im Jahr 2022 gegen die Ortsplanung (Zonenplan und Baureglement) Einsprache erhoben und diese auch nicht zurückgezogen haben. In der ehemaligen Gemeinde Neckertal sind dies 29 und in der ehemaligen Gemeinde Oberhelfenschwil sind es 7 Grundeigentümer/-innen. Diese wurden alle direkt angeschrieben. Weiter gibt es Flächen und Teilflächen, die der Kanton nicht genehmigt hat. Auch diese Grundeigentümer wurden direkt angeschrieben.
Es bleibt nun offen, ob und wieviele Rekurse beim Rechtsdienst des Bau- und Umweltdepartements St.Gallen eingehen.
Bevor die Rekurse und allfällige weitere Rechtsmittel nicht bereinigt sind, sind die neuen Ortsplanungen noch nicht in Kraft und es gelten noch die alten Pläne und Baureglemente.
Der Gemeinderat hofft auf eine schnelle Verfahrenskette und darauf, die neuen Pläne und Reglemente so schnell wie möglich in Kraft setzen zu können.