23.05.2025
Mitwirkungsverfahren – Sondernutzungsplan Gewässerraum Arnigbach, Schönengrund
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Sondernutzungsplan Gewässerraum Arnigbach, Schönengrund / Abschnitt Hauptstrasse bis Einmündung Tüfenbach
- Sondernutzungsplan 1:1000
- Planungsbericht
Nach Art. 34 ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist für Sondernutzungspläne das Planverfahren durchzuführen. Die für den Planerlass zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Die Unterlagen liegen vom 26. Mai bis 24. Juni 2025 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, Mogelsberg auf. Die Unterlagen können auch auf www.neckertal.ch eingesehen werden. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen stehen Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch oder Roland Schmid, 058 228 33 10, roland.schmid@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
Sondernutzungsplan Gewässerraum Arnigbach, Schönengrund / Abschnitt Hauptstrasse bis Einmündung Tüfenbach
- Sondernutzungsplan 1:1000
- Planungsbericht
Nach Art. 34 ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist für Sondernutzungspläne das Planverfahren durchzuführen. Die für den Planerlass zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Die Unterlagen liegen vom 26. Mai bis 24. Juni 2025 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, Mogelsberg auf. Die Unterlagen können auch auf www.neckertal.ch eingesehen werden. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen stehen Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch oder Roland Schmid, 058 228 33 10, roland.schmid@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
