27.06.2025
Abrechnungspflicht für Selbständigerwerbende im Nebenerwerb
Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus? Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.
Eine Selbständigkeit im Nebenerwerb muss nicht in jedem Fall angemeldet werden. Erforderlich ist eine Anmeldung, wenn das jährliche Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb über Fr. 2'500 beträgt. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen die Grenze von Fr. 2'500 nicht, ist keine Anmeldung notwendig.
Die Formulare können im Online-Schalter auf www.svasg.ch/formulare-ahv-beitraege heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.
Eine Selbständigkeit im Nebenerwerb muss nicht in jedem Fall angemeldet werden. Erforderlich ist eine Anmeldung, wenn das jährliche Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb über Fr. 2'500 beträgt. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen die Grenze von Fr. 2'500 nicht, ist keine Anmeldung notwendig.
Die Formulare können im Online-Schalter auf www.svasg.ch/formulare-ahv-beitraege heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.