Suche nach Themen Suche
 
01.07.2025

Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern

Aufgrund der langeanhaltenden Trockenheit führen die kleineren und kleinen Oberflächengewässer hauptsächlich im Norden des Kantons St.Gallen zurzeit nur sehr wenig Wasser. Der Wasserverbrauch wird deshalb amtlich eingeschränkt. 

Der Gemeingebrauch der öffentlichen Oberflächengewässer der Regionen St.Gallen-Rorschach, Fürstenland, Untertoggenburg, Neckertal und Rheintal wird bis zur Aufhebung dieser Allgemeinverfügung wie folgt eingeschränkt:

Sämtliche Wasserbezüge im Rahmen des Gemeingebrauchs aus stehenden Gewässern und aus Fliessgewässern auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen sind ab sofort untersagt.

Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt, sofern in der Fliessstrecke unterhalb genügend Wasser verbleibt. An der Entnahmestelle darf dabei kein Aufstau des Wassers erfolgen.