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26.09.2025

Öffentliche Auflage - Sondernutzungsplan Gewässerraum Aachbach

Abschnitt Nassenstrasse – Waldgrenze

Der Gemeinderat Neckertal hat am 19. August 2025 in Anwendung von Art. 23ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) den folgenden Sondernutzungsplan genehmigt bzw. erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben:

Sondernutzungsplan Gewässerraum Aachbach, Abschnitt Nassenstrasse - Waldgrenze

Die Unterlagen liegen nach Art. 41 PBG vom 29. September bis 28. Oktober 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch unterhalb dieses Textes eingesehen werden.

Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gemeinderat Neckertal