26.09.2025
Koordinierte Auflage - Bauprojekt und Teilstrassenplan Berglistrasse
Der Gemeinderat hat am 19. August 2025 in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) folgendes Bauprojekt mit Teilstrassenplan genehmigt und zur öffentlichen Auflage freigegeben:
Teilausbau Siggetschwil – Siggetschwilerbergli / Bauprojekt und Teilstrassenplan Berglistrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse Nr. 169M)
In Koordination mit dem Bauprojekt und dem Teilstrassenplan wird gleichzeitig folgendes Baugesuch öffentlich aufgelegt:
Gesuchsteller
Roland Abderhalden, Siggetschwil 506, 9125 Brunnadern
Grundstücke
Nr. 776M, 777M, 778M und 1682M, Siggetschwil – Siggetschwilerbergli, Brunnadern
Bauvorhaben
Erschliessung Werkleitungen, Siggetschwil - Siggetschwilerbergli
Die Unterlagen liegen vom 29. September bis 28. Oktober 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können unterhalb dieses Textes eingesehen werden.
Gegen das Bauprojekt und den Teilstrassenplan kann Innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gegen das Baugesuch kann innerhalb der Auflagefrist bei der Baukommission Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.
Gemeinderat und Bauverwaltung Neckertal
Teilausbau Siggetschwil – Siggetschwilerbergli / Bauprojekt und Teilstrassenplan Berglistrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse Nr. 169M)
In Koordination mit dem Bauprojekt und dem Teilstrassenplan wird gleichzeitig folgendes Baugesuch öffentlich aufgelegt:
Gesuchsteller
Roland Abderhalden, Siggetschwil 506, 9125 Brunnadern
Grundstücke
Nr. 776M, 777M, 778M und 1682M, Siggetschwil – Siggetschwilerbergli, Brunnadern
Bauvorhaben
Erschliessung Werkleitungen, Siggetschwil - Siggetschwilerbergli
Die Unterlagen liegen vom 29. September bis 28. Oktober 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können unterhalb dieses Textes eingesehen werden.
Gegen das Bauprojekt und den Teilstrassenplan kann Innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gegen das Baugesuch kann innerhalb der Auflagefrist bei der Baukommission Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.
Gemeinderat und Bauverwaltung Neckertal