31.10.2025
Mitwirkungsverfahren - Bauprojekt und Teilstrassenplan Rütelistrasse
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Teilstrassenplan Rütelistrasse (G3-68H)
Erstmalige Belegung mit Hartbelag (Teilstrecke bis Liegenschaft Nr. 193H)
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) wird für den Erlass und die Änderung des Gemeindestrassenplans das Planverfahren durchgeführt. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Die Unterlagen sind vom 3. November bis 2. Dezember 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalb dieses Textes einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
Teilstrassenplan Rütelistrasse (G3-68H)
Erstmalige Belegung mit Hartbelag (Teilstrecke bis Liegenschaft Nr. 193H)
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) wird für den Erlass und die Änderung des Gemeindestrassenplans das Planverfahren durchgeführt. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Die Unterlagen sind vom 3. November bis 2. Dezember 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalb dieses Textes einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
