31.10.2025
Mitwirkungsverfahren - Teilstrassenplan Josenbachstrasse und -weg, Necker
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Teilstrassenplan Josenbachstrasse und Josenbachweg
Josenbachstrasse (G3-257M) / Teilaufhebung
Josenbachweg (W2-642M) / Neuklassierung / Ergänzung / Teilaufhebung
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) ist für den Strassenbau das Planverfahren durchzuführen. Dieses ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet.
Die Unterlagen sind vom 3. November bis 2. Dezember 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalb dieses Textes einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden. Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
Teilstrassenplan Josenbachstrasse und Josenbachweg
Josenbachstrasse (G3-257M) / Teilaufhebung
Josenbachweg (W2-642M) / Neuklassierung / Ergänzung / Teilaufhebung
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) ist für den Strassenbau das Planverfahren durchzuführen. Dieses ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet.
Die Unterlagen sind vom 3. November bis 2. Dezember 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalb dieses Textes einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden. Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
