31.10.2025
Fakultatives Referendum - Zweckverbandsvereinbarung Abwasserverband Bütschwil
Der Zweckverband Abwasserverband Bütschwil besteht aus den Verbandsgemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang und Neckertal. Die Zweckverbandsvereinbarung aus dem Jahr 2013 entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und wurde überarbeitet. Dabei wurden Bestimmungen zur Geschäftsführung, Kostentragung und Finanzierung ergänzt. Weiter sollen die Kosten des Pumpwerkes Rittberg Dietfurt in Zukunft im Verhältnis der Abwassermengen der Pumpstation Rittberg auf die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Neckertal verteilt werden. Die angepasste Zweckverbandsvereinbarung des Abwasserverbandes Bütschwil wurde durch die Gemeinderäte erlassen.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Politische Gemeinden
Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Neckertal
Gegenstand
Zweckverbandsvereinbarung Abwasserverband Bütschwil
(Revision vom 30.09.2025)
Referendumsfrist
7. November 2025 bis 16. Dezember 2025
Einsicht in Unterlagen
Die Vereinbarung liegt während der Bürozeit in den jeweiligen Ratskanzleien auf.
Quorum für das Zustandekommen ein Referendumsbegehrens
Neckertal 300 Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem betroffenen Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der jeweiligen Ratskanzlei bezogen werden.
Gemeinderat Neckertal
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Politische Gemeinden
Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Neckertal
Gegenstand
Zweckverbandsvereinbarung Abwasserverband Bütschwil
(Revision vom 30.09.2025)
Referendumsfrist
7. November 2025 bis 16. Dezember 2025
Einsicht in Unterlagen
Die Vereinbarung liegt während der Bürozeit in den jeweiligen Ratskanzleien auf.
Quorum für das Zustandekommen ein Referendumsbegehrens
Neckertal 300 Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem betroffenen Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der jeweiligen Ratskanzlei bezogen werden.
Gemeinderat Neckertal
