28.11.2025
Fakultatives Referendum - Abfallreglement
Die Fusion der drei Gemeinden bedingt auch die Anpassung aller Reglemente. Das Abfallreglement ist in diesem Zusammenhang bereinigt und neu auf das Entsorgungssystem mit Unterflurbehälter angepasst worden. Das neue Reglement hat damit die heutige Entsorgungspraxis aufgenommen. Für die Einwohnenden ändert sich nichts.
Der Gemeinderat hat das Abfallreglement am 28.10.2025 genehmigt. Es soll per 01.01.2026 in Kraft gesetzt werden.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Abfallreglement
Referendumsfrist
01.12.2025 bis 12.01.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeord-nung der neuen Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanz-lei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
Gemeinderat Neckertal
