30.01.2026
Ersatzwahlen Gemeindepräsidium der Politischen Gemeinde Neckertal vom 16. August 2026
Der Gemeinderat Neckertal gibt bekannt, dass am Sonntag, 16. August 2026 und den entsprechenden Vortagen die Ersatzwahl für das Gemeindepräsidium der Politischen Gemeinde Neckertal für die Restamtsdauer vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 stattfinden.
Folgende Wahl ist im Urnenabstimmungsverfahren durchzuführen:
• eine Gemeindepräsidentin / einen Gemeindepräsidenten
Einreichung von Wahlvorschlägen:
Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis Donnerstag, 30. April 2026, 11.30 Uhr, bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Stimmzettel werden durch die Gemeinde gedruckt.
Beim Erstellen der Wahlvorschläge sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten:
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Mittwoch, 23. September 2026, 17.00 Uhr bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen. Es ist auch eine Stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Folgende Wahl ist im Urnenabstimmungsverfahren durchzuführen:
• eine Gemeindepräsidentin / einen Gemeindepräsidenten
Einreichung von Wahlvorschlägen:
Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis Donnerstag, 30. April 2026, 11.30 Uhr, bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Stimmzettel werden durch die Gemeinde gedruckt.
Beim Erstellen der Wahlvorschläge sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten:
- Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Kandidierende aufführen wie Sitze zu vergeben sind und keinen Namen mehr als einmal enthalten.
- Es dürfen nur wählbare, mündige Kandidatinnen und Kandidaten mit Schweizer Bürgerrecht aufgeführt werden.
- Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
- Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten; Bezeichnung des Wahlgangs sowie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden.
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten der Gemeinde Neckertal eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben anzugeben: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden.
- Die Unterzeichnenden des Wahlvorschlags bestimmen für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung. Verzichten sie darauf, so gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung, die zweitunterzeichnende Person als Stellvertretung des Wahlvorschlags. Die Vertretung, im Verhinderungsfall die Stellvertretung des Wahlvorschlags, gibt im Namen der Unterzeichnenden die zur Bereinigung von Wahlvorschlägen erforderlichen Erklärungen ab.
- Wahlvorschlagsvorlagen können bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, ratskanzlei@neckertal.ch und über die Webseite, www.neckertal.ch bezogen werden.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Mittwoch, 23. September 2026, 17.00 Uhr bei der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen. Es ist auch eine Stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
