02.03.2026
Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz – Grundbuchkreis Oberhelfenschwil - Vollzug
Der Gemeinderat Neckertal stellt fest, dass die Schutzverordnung Natur- und Landschaftsschutz des Grundbuchkreises Oberhelfenschwil vom Kanton genehmigt wurde (Gesamtentscheid vom 17. September 2025). Während der öffentlichen Auflage im Februar 2024 sind zwei Einsprachen eingegangen. Diese wurden vom Gemeinderat behandelt. Gegen die Einspracheentscheide des Gemeinderates vom 9. Juli 2024 und die Gesamtverfügung des AREG vom 17. September 2025 sind keine Rekurse erhoben worden.
Die Schutzverordnung mit Schutzreglement, Verzeichnisse und Schutzplan ist deshalb rechtskräftig.
Der Gemeinderat hat den Vollzugsbeginn auf den 01.02.2026 (Vollzugsbeginn der Eigentumsbeschränkung nach Art. 40 Geoinformationsverordnung) festgesetzt.
Gemeinderat Neckertal
Die Schutzverordnung mit Schutzreglement, Verzeichnisse und Schutzplan ist deshalb rechtskräftig.
Der Gemeinderat hat den Vollzugsbeginn auf den 01.02.2026 (Vollzugsbeginn der Eigentumsbeschränkung nach Art. 40 Geoinformationsverordnung) festgesetzt.
Gemeinderat Neckertal
