27.02.2026
Fakultatives Referendum - Zweckverbandsvereinbarung Hallenbad Bütschwil
Der Zweckverband Hallenbad Bütschwil besteht aus den Verbandsgemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Lütisburg und Neckertal. Die Zweckverbandsvereinbarung aus dem Jahr 2013 entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und wurde überarbeitet. Die angepasste Zweckverbandsvereinbarung des Hallenbades Bütschwil wurde durch die Gemeinderäte genehmigt.
Der Verteilschlüssel für die ungedeckten Betriebs- und Baukosten verändert sich wie folgt:
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Zweckverbandsvereinbarung Hallenbad Bütschwil
Referendumsfrist
27.02.2026 bis 08.04.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
Gemeinderat Neckertal
Der Verteilschlüssel für die ungedeckten Betriebs- und Baukosten verändert sich wie folgt:
|
Zweckverbandsgemeinden |
|
Verteilschlüssel in % Vereinbarung alt |
|
Verteilschlüssel in % Vereinbarung neu |
|
Bütschwil-Ganterschwil |
|
54 |
|
54.65 |
|
Mosnang |
|
25 |
|
21.73 |
|
Lütisburg |
|
14 |
|
12.03 |
|
Neckertal |
|
7 |
|
11.59 |
|
Total |
|
100 |
|
100 |
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Zweckverbandsvereinbarung Hallenbad Bütschwil
Referendumsfrist
27.02.2026 bis 08.04.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
Gemeinderat Neckertal
