02.03.2026
Schutzverordnung Kulturgüterschutz – Grundbuchkreis Hemberg - Vollzug
Der Gemeinderat Neckertal stellt fest, dass die Schutzverordnung Kulturgüterschutz des Grundbuchkreises Hemberg vom Kanton genehmigt wurde (Gesamtentscheid vom 28. Oktober 2025). Während der öffentlichen Auflage im August bis September 2024 ist eine Einsprache eingegangen. Diese wurden vom Gemeinderat behandelt.
Gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates vom 23. Januar 2025 und die Gesamtverfügung des AREG vom 28. Oktober 2025 ist kein Rekurs erhoben worden.
Die Schutzverordnung mit Schutzreglement, Verzeichnis und Schutzplan ist deshalb rechtskräftig.
Der Gemeinderat setzt den Vollzugsbeginn auf den 01.03.2026 (Vollzugsbeginn der Eigentumsbeschränkung nach Art. 40 Geoinformationsverordnung) fest.
Gemeinderat Neckertal
Gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates vom 23. Januar 2025 und die Gesamtverfügung des AREG vom 28. Oktober 2025 ist kein Rekurs erhoben worden.
Die Schutzverordnung mit Schutzreglement, Verzeichnis und Schutzplan ist deshalb rechtskräftig.
Der Gemeinderat setzt den Vollzugsbeginn auf den 01.03.2026 (Vollzugsbeginn der Eigentumsbeschränkung nach Art. 40 Geoinformationsverordnung) fest.
Gemeinderat Neckertal
