02.03.2026
Öffentliche Auflage - Teilstrassenplan Rütelistrasse
Der Gemeinderat hat am 23. September 2025 in Anwendung von Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) folgendes erlassen:
Teilstrassenplan Rütelistrasse (G3-68H)
Erstmalige Belegung mit Hartbelag (Teilstrecke)
Auf einer Teilstrecke der Rütelistrasse soll die Zufahrt mit der Erstellung eines vollflächigen Asphaltbelages verbessert werden. Gemäss Fuss-, Rad- und Wanderwegplan befindet sich auf der Teilstrecke ein Wanderweg, welcher neu als Wanderweg mit Hartbelag klassiert wird. Nach Art. 39 ff StrG ist für den Strassenbau das Planverfahren durchzuführen. Auf eine Absteckung im Gelände wird verzichtet.
Die Unterlagen liegen nach Art. 41 Abs. 1 StrG während 30 Tagen vom Montag, 2. März 2026 bis Dienstag, 31. März 2026 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen (www.publikationen.sg.ch) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sie sind auch unterhalb dieses Textes einsehbar.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt beim Gemeinderat Neckertal; Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Neckertal
Teilstrassenplan Rütelistrasse (G3-68H)
Erstmalige Belegung mit Hartbelag (Teilstrecke)
Auf einer Teilstrecke der Rütelistrasse soll die Zufahrt mit der Erstellung eines vollflächigen Asphaltbelages verbessert werden. Gemäss Fuss-, Rad- und Wanderwegplan befindet sich auf der Teilstrecke ein Wanderweg, welcher neu als Wanderweg mit Hartbelag klassiert wird. Nach Art. 39 ff StrG ist für den Strassenbau das Planverfahren durchzuführen. Auf eine Absteckung im Gelände wird verzichtet.
Die Unterlagen liegen nach Art. 41 Abs. 1 StrG während 30 Tagen vom Montag, 2. März 2026 bis Dienstag, 31. März 2026 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen (www.publikationen.sg.ch) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sie sind auch unterhalb dieses Textes einsehbar.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt beim Gemeinderat Neckertal; Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gemeinderat Neckertal
