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09.03.2026

Öffentliche Mitwirkung - Kantonsstrasse Nr. 30 - Ersatz Lehnenbauwerk Grütlirank

Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:

Kantonsstrasse Nr. 30, Neckertal: Ersatz Lehnenbauwerk Grütlirank – K03008.305


Mitwirkung  www.sg.ch/tba-mitwirkung
Frist 9. März bis 9. April 2026

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Tiefbauamt St.Gallen