27.03.2026
Mitwirkungsverfahren – Teilstrassenplan Umlegung Wellhaldenweg Nr. 734O, Oberhelfenschwil
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Teilstrassenplan Wellhaldenweg (W3-734O) Gemeindeweg 3. Klasse
Umlegung auf der Liegenschaft Grundstück Nr. 518O
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) wird für den Erlass und die Änderung des Gemeindestrassenplans das Planverfahren durchgeführt. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet.
Die Unterlagen sind vom 30. März bis 28. April 2026 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalb dieses Textes einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
Teilstrassenplan Wellhaldenweg (W3-734O) Gemeindeweg 3. Klasse
Umlegung auf der Liegenschaft Grundstück Nr. 518O
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) wird für den Erlass und die Änderung des Gemeindestrassenplans das Planverfahren durchgeführt. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet.
Die Unterlagen sind vom 30. März bis 28. April 2026 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalb dieses Textes einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
