27.03.2026
Fakultatives Referendum - Gastwirtschaftsreglement
Die Fusion der drei Gemeinden bedingt auch die Anpassung aller Reglemente. Das Gastwirtschaftsreglement ist in diesem Zusammenhang bereinigt worden. Die Gastwirtinnen und Gastwirte wurden zur Mitwirkung eingeladen.
Das Reglement wurde vorallem im Bereich der Schliessungszeiten leicht angepasst. So werden zum Beispiel die Schliessungszeiten für Unterhaltungsanlässe der Dorfvereine oder auch für private Hochzeiten ganz aufgehoben.
Der Gemeinderat hat das Gastwirtschaftsreglement am 20. Januar 2026 genehmigt. Es soll per 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt werden.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Gastwirtschaftsreglement
(Erlass am 20.01.2026)
Referendumsfrist
30.03.2026 bis 08.05.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
Gemeinderat Neckertal
Das Reglement wurde vorallem im Bereich der Schliessungszeiten leicht angepasst. So werden zum Beispiel die Schliessungszeiten für Unterhaltungsanlässe der Dorfvereine oder auch für private Hochzeiten ganz aufgehoben.
Der Gemeinderat hat das Gastwirtschaftsreglement am 20. Januar 2026 genehmigt. Es soll per 1. Juni 2026 in Kraft gesetzt werden.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Gastwirtschaftsreglement
(Erlass am 20.01.2026)
Referendumsfrist
30.03.2026 bis 08.05.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
Gemeinderat Neckertal
