24.04.2026
Fakultatives Referendum - Friedhof- und Bestattungsreglement
Die Gemeinde Neckertal unterhält die folgenden Friedhöfe:
• Hemberg Oberdorf
• Hemberg Unterdorf
• St.Peterzell
• Brunnadern
• Mogelsberg
• Oberhelfenschwil.
Das ist eine grosse Anzahl Friedhöfe für unsere knapp 6'500 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Gemeinderat möchte an diesen Strukturen mittelfristig festhalten und die Friedhöfe in den Dörfern belassen. In den letzten Jahren wurden in den ehemaligen Gemeinden Oberhelfenschwil, St.Peterzell und Mogelsberg die Friedhöfe umgestaltet und den heutigen Anforderungen angepasst. Der massive Rückgang von Erd- und Urnenbestattungen lässt die Friedhöfe immer mehr zu Frei- und Rückzugsflächen werden.
Zurzeit gelten für die Friedhöfe auch unterschiedliche Regeln. Dies führt zu komplizierten Abläufen bei Todesfällen. Das möchte der Gemeinderat mit dem neuen Reglement ändern und eine einheitliche Regelung über das ganze Gemeindegebiet herbeiführen.
In den letzten Monaten wurde deshalb ein neues Friedhof- und Bestattungsreglement erarbeitet. Das neue Reglement ermöglicht eine pietätvolle Bestattung, welche auch individuelle Wünsche berücksichtigen kann. Das Reglement wurde den kirchlichen Behörden und Pfarrämtern zur Vernehmlassung unterbreitet. Deren Rückmeldungen sind berücksichtigt worden.
Nun ist das neue Reglement bereit für das fakultative Referendum (siehe Inserat).
Was hat sich nun im Wesentlichen geändert?
Mit dem neuen Reglement bekennt sich der Gemeinderat zu den Friedhofsstandorten in den Dörfern und die Gemeinde erhält eine einheitliche und zukunftsgerichtete Regelung für die Bestattungen.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Friedhof- und Bestattungsreglement
(Erlass am 17.02.2026)
Referendumsfrist
27.04.2026 bis 05.06.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
Gemeinderat Neckertal
• Hemberg Oberdorf
• Hemberg Unterdorf
• St.Peterzell
• Brunnadern
• Mogelsberg
• Oberhelfenschwil.
Das ist eine grosse Anzahl Friedhöfe für unsere knapp 6'500 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Gemeinderat möchte an diesen Strukturen mittelfristig festhalten und die Friedhöfe in den Dörfern belassen. In den letzten Jahren wurden in den ehemaligen Gemeinden Oberhelfenschwil, St.Peterzell und Mogelsberg die Friedhöfe umgestaltet und den heutigen Anforderungen angepasst. Der massive Rückgang von Erd- und Urnenbestattungen lässt die Friedhöfe immer mehr zu Frei- und Rückzugsflächen werden.
Zurzeit gelten für die Friedhöfe auch unterschiedliche Regeln. Dies führt zu komplizierten Abläufen bei Todesfällen. Das möchte der Gemeinderat mit dem neuen Reglement ändern und eine einheitliche Regelung über das ganze Gemeindegebiet herbeiführen.
In den letzten Monaten wurde deshalb ein neues Friedhof- und Bestattungsreglement erarbeitet. Das neue Reglement ermöglicht eine pietätvolle Bestattung, welche auch individuelle Wünsche berücksichtigen kann. Das Reglement wurde den kirchlichen Behörden und Pfarrämtern zur Vernehmlassung unterbreitet. Deren Rückmeldungen sind berücksichtigt worden.
Nun ist das neue Reglement bereit für das fakultative Referendum (siehe Inserat).
Was hat sich nun im Wesentlichen geändert?
- Die Grabesruhe bei Erdbestattungen beträgt jetzt einheitlich 25 Jahre, bei Urnenbestattung einheitlich 20 Jahre.
- Auf den Friedhöfen Mogelsberg und St.Peterzell ist eine Gedenkstätte für Kinder, welche vor oder während der Geburt verstorben sind (sogenannte Sternenkinder) vorgesehen. In Mogelsberg ist die-se bereits realisiert, in St.Peterzell in Planung.
- Auf allen Friedhöfen (Ausnahme von Hemberg Oberdorf) gibt es neu Familienurnengräber. Diese Familienurnengräber können für einen längeren Zeitraum gemietet werden.
- Ausser auf dem Friedhof Brunnadern gibt es überall Gemeinschaftsgräber.
- Die Grabunterhaltstaxen mussten der Teuerung und der verlängerten Grabesruhe angepasst wer-den. Der Bestattungstarif wird vom Gemeinderat festgelegt und untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
- Auf dem Friedhof St.Peterzell gibt es keine Reihengräber mehr. Die Bestattungen können in zugeteilten Feldern auf der Wiese erfolgen, mit Grabstein, Stele oder Kreuz, mit oder ohne Bepflanzung und in freier Ausrichtung des Grabes.
Mit dem neuen Reglement bekennt sich der Gemeinderat zu den Friedhofsstandorten in den Dörfern und die Gemeinde erhält eine einheitliche und zukunftsgerichtete Regelung für die Bestattungen.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Gegenstand
Friedhof- und Bestattungsreglement
(Erlass am 17.02.2026)
Referendumsfrist
27.04.2026 bis 05.06.2026 (40 Tage)
Einsicht in Unterlagen
Ratskanzlei, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg
Quorum
300 gültige Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 13 der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; abgekürzt RIG).
Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg, einzureichen.
Gemeinderat Neckertal
