Einbürgerungsverfahren - Dominik David Reinhardt
Öffentliche Auflage gemäss Art. 20 ff. Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (sGS 121.1)
Der Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell hat das folgende Gesuch um Einbürgerung in
das Gemeindebürgerrecht erhalten und behandelt:
Dominik David Reinhardt, geb. 1. Juli 2002, von Deutschland
wohnhaft in Mühle 1, 9127 St.Peterzell (Gemeinde Neckertal SG)
Der Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell hat Dominik David Reinhardt das Bürgerrecht erteilt. Er stellt fest, dass der Gesuchsteller für die Einbürgerung geeignet ist (Art. 12 ff. Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht) und die formellen und materiellen Bedingungen dazu erfüllt.
Der Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell eröffnet mit dieser Publikation das Einspracheverfahren gemäss Art. 20 ff. Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht wie folgt:
Der Einbürgerungsbeschluss und das Auflagedossier liegen während 30 Tagen, vom 24. April bis 26. Mai 2026 auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg zur Einsichtnahme auf. Gegen den Einbürgerungsbeschluss können Stimmberechtigte in der Gemeinde Neckertal innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg erheben.
Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell
