Einbürgerungsverfahren - Sandra Carmen Baierl
Öffentliche Auflage gemäss Art. 20 ff. Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht (sGS 121.1)
Der Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell hat das folgende Gesuch um Einbürgerung in das Gemeindebürgerrecht erhalten und behandelt:
Sandra Carmen Baierl, geb. 29. Juli 1986, von Deutschland
wohnhaft in Neudicken 807, 9115 Dicken (Gemeinde Neckertal SG)
Der Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell hat Sandra Carmen Baierl das Bürgerrecht erteilt. Er stellt fest, dass die Gesuchstellerin für die Einbürgerung geeignet ist (Art. 12 ff. Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht) und die formellen und materiellen Bedingungen dazu erfüllt.
Der Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell eröffnet mit dieser Publikation das Einspracheverfahren gemäss Art. 20 ff. Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht wie folgt:
Der Einbürgerungsbeschluss und das Auflagedossier liegen während 30 Tagen, vom 26. Juni 2026 bis 27. Juli 2026 auf der Ratskanzlei Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg zur Einsichtnahme auf. Gegen den Einbürgerungsbeschluss können Stimmberechtigte in der Gemeinde Neckertal innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg erheben.
Einbürgerungsrat Neckertal-St.Peterzell
