Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt im Neckertal bestehen!
Das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und Waldesnähe wird per 2. September 2026, 12:00 Uhr aufgehoben.
Weiterhin gilt das kommunale Feuer- und Feuerwerksverbot der Gemeinde Neckertal im Wald und in Waldesnähe (200m).
Aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen findet die Bevölkerung hier:
- Alertswiss-App für Smartphone
- waldbrandgefahr.sg.ch
Die Situation im Kanton St.Gallen wird regional sehr unterschiedlich eingeschätzt, weshalb ein kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald- und in Waldesnähe nicht aufrechterhalten werden kann. Daher kommt wieder das kommunale Feuerverbot vom 25. Juni 2026 zu tragen.
Die Begründung liegt in den Empfehlungen der Naturgefahrenspezialisten des regionalen Führungsstabs: Einerseits ist für die nächsten Tage weiterhin trockenes und warmes Wetter prognostiziert, andererseits sind die Wälder weiterhin stark ausgetrocknet zudem haben die Bäume aufgrund der vergangenen Trockenheit viel zu früh ihre Laubblätter abgeworfen.
Die Gefahr von Wald und Flurbränden im Toggenburg und Neckertal ist nach wie vor als gross einzuschätzen.
Deshalb ist nach wie vor verboten:
- das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern)
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
- das Abbrennen von Feuerwerk
- das Steigenlassen von Himmelslaternen
Der regionale Führungsstab Toggenburg bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.
