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20.07.2026

Pflegekosten? So werden Sie finanziert

Für alle Personen mit einer Grundversicherung in der Schweiz werden die täglichen Pflegekosten in einem Alters- oder Pflegeheim wie folgt finanziert:

  • Ihre Krankenversicherung zahlt Fr. 9.60 pro Pflegestufe.
  • 20 Prozent Selbstbehalt (maximal Fr. 23.00) fallen für Sie an oder werden in der Berechnung von Ergänzungsleistungen berücksichtigt.
  • Die restlichen Kosten zahlt die Wohngemeinde in der Sie vor dem Heimeintritt lebten.


Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten im Alters- oder Pflegeheim, Hospiz oder einer Tages-/Nachtstruktur müssen Sie selber bezahlen oder diese Auslagen werden Ihnen bei den Ergänzungsleistungen (www.svasg.ch/el) angerechnet. 

Wohnten Sie vor Heimeintritt im Kanton St.Gallen? 
Dann erfolgt der Antrag für die Restfinanzierung der Pflegekosten direkt durch den Leistungserbringer (z. B. das Pflegeheim). Sie müssen nichts machen.

Hatten Sie Ihren Wohnsitz vor Heimeintritt in einem anderen Kanton? 
Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohnkanton und klären Sie das Vorgehen ab.

Auszahlung der Restfinanzierung der Pflegekosten
Die SVA St.Gallen regelt die Restfinanzierung sämtlicher Personen, welche den Wohnsitz vor Heimeintritt im Kanton St.Gallen hatten. Sie stellt die direkte Zahlung an die Leistungserbringer sicher.