28.08.2026
Mitwirkungsverfahren – Teilstrassenplan Oberdorf- und Kirchweg, St.Peterzell
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
Teilstrassenplan Oberdorfweg (W1-101S) – Teilaufhebung und Kirchweg (W1-106S) – Neuklassierung
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) ist für den Strassenbau das Planverfahren durchzuführen. Dieses ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet.
Die Unterlagen sind vom 31. August bis 29. September 2026 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder auf www.neckertal.ch einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
Teilstrassenplan Oberdorfweg (W1-101S) – Teilaufhebung und Kirchweg (W1-106S) – Neuklassierung
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) ist für den Strassenbau das Planverfahren durchzuführen. Dieses ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet.
Die Unterlagen sind vom 31. August bis 29. September 2026 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder auf www.neckertal.ch einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen steht Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
