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21.08.2026

Neue Ausgangslage für das Hallenbad Bütschwil - Abstimmung über Sanierung wird verschoben

Die Gemeinde Lütisburg prüft einen Austritt aus dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil und hat den drei weiteren Verbandsgemeinden einen Vorschlag für einen vorzeitigen Austritt unterbreitet. Damit hat sich die Ausgangslage für das geplante Projekt «Sanierung mit Erweiterung» grundlegend verändert. Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Hallenbad Bütschwil hat deshalb entschieden, die für den 29. November 2026 vorgesehene Abstimmung sowie die geplanten Informationsveranstaltungen zu verschieben. Zunächst müssen die drei Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang und Neckertal die Austrittsanfrage prüfen und über das weitere Vorgehen befinden.

Nach einer umfassenden Interessenabwägung hatte der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Ende Mai 2026 entschieden, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Variante «Sanierung mit Erweiterung» zur Abstimmung vorzulegen. Für den 29. November 2026 war eine Abstimmung über einen Ausführungskredit in Höhe von Fr. 23,23 Millionen vorgesehen. Wofür der Verwaltungsrat bereits Vorbereitungen getroffen hatte, insbesondere für entsprechende Informationsveranstaltungen in den Zweckverbandsgemeinden. 

Keine Abstimmung unter ungeklärten Voraussetzungen
Als Auftrag aus der Bürgerversammlung von Lütisburg vom 24. März 2026 arbeitet der Gemeinderat Lütisburg aktuell verschiedene Varianten über die weitere Zusammenarbeit im Zweckverband Hallenbad Bütschwil aus. Im Rahmen dieser Abklärungen hat der Gemeinderat Lütisburg Ende Juni den drei weiteren Verbandsgemeinden einen Vorschlag für einen möglichen vorzeitigen Austritt aus dem Zweckverband unterbreitet. Die drei angefragten Gemeinden müssen diesen Vorschlag nun prüfen. 

Für den Verwaltungsrat ergibt sich damit eine veränderte Ausgangslage. Ein möglicher Aus-tritt Lütisburgs hätte Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Zweckverbandes und somit auch auf die Rahmenbedingungen des geplanten Sanierungs- und Erweiterungsprojekts. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, kann sinnvollerweise nicht über das Projekt abgestimmt werden. «Wir bedauern, dass sich die Ausgangslage für das dringend sanierungsbedürftige Hallenbad erneut verändert hat und das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt weiter verzögert wird. Gleichzeitig wäre es nicht verantwortungsvoll, jetzt weitere Steuergelder in die Vorbereitung einer Abstimmung zu investieren, solange zentrale Rahmenbedingungen ungeklärt sind. Deshalb braucht es zuerst Klarheit über den Verbleib der Gemeinde Lütisburg im Zweckverband», betont Aron Gerber, Verwaltungsratspräsident.

Verbandsgemeinden klären weiteres Vorgehen
Die nächsten Schritte liegen nun bei den Gemeinderäten der betroffenen Verbandsgemeinden. Sie sind gefordert, die Austrittsanfrage und deren Auswirkungen sorgfältig zu prüfen. Sobald der Verbleib der Gemeinde Lütisburg im Zweckverband geklärt ist, wird der Verwaltungsrat über das weitere Vorgehen informieren. Aus heutiger Sicht ist eine Abstimmung über die Zukunft des Hallenbads frühestens ab Mitte 2027 realistisch.