28.08.2026
Erhöhung der Abwassergebühren schon ab 2026
Die Gemeinde hat der eidgenössischen Preisüberwachung die Unterlagen zur geplanten Anpassung der Abwassergebühren zur Prüfung eingereicht. Nach einer summarischen Prüfung der eingereichten Unterlagen teilt die Preisüberwachung mit, dass sie auf eine vertiefte Prüfung und die Abgabe einer formellen Stellungnahme verzichtet.
Mit der Einreichung der Unterlagen zur Gebührenanpassung ist die Gemeinde ihrer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 PüG nachgekommen. Die formellen Anforderungen dieser Bestimmung sind damit erfüllt.
Der Gemeinderat hat vom Schreiben der Preisüberwachung Kenntnis genommen und genehmigt den neuen Gebührentarif für die kommenden Jahre.
Mit der Einreichung der Unterlagen zur Gebührenanpassung ist die Gemeinde ihrer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs. 1 PüG nachgekommen. Die formellen Anforderungen dieser Bestimmung sind damit erfüllt.
Der Gemeinderat hat vom Schreiben der Preisüberwachung Kenntnis genommen und genehmigt den neuen Gebührentarif für die kommenden Jahre.
