28.08.2026
Abrechnungspflicht für Selbständigerwerbende im Nebenerwerb
Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus?
Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.
Eine Selbständigkeit im Nebenerwerb muss nicht in jedem Fall angemeldet werden. Erforderlich ist eine Anmeldung, wenn das jährliche Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb über Fr. 2'500.00 beträgt. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen die Grenze von Fr. 2'500.00 nicht, ist keine Anmeldung
notwendig.
Im Online-Schalter auf www.svasg.ch/se-antrag kann das Formular ausgefüllt und online eingereicht werden.
Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht.
Eine Selbständigkeit im Nebenerwerb muss nicht in jedem Fall angemeldet werden. Erforderlich ist eine Anmeldung, wenn das jährliche Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb über Fr. 2'500.00 beträgt. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen die Grenze von Fr. 2'500.00 nicht, ist keine Anmeldung
notwendig.
Im Online-Schalter auf www.svasg.ch/se-antrag kann das Formular ausgefüllt und online eingereicht werden.
