03.09.2026
Das Betretungsverbot von Gewässern im Kanton St.Gallen gilt weiterhin
Das Betreten und Befahren von Gewässern durch Personen sowie das Einbringen oder Führen von Tieren ist an den durch das Amt für Natur, Jagd und Fischerei markierten Stellen verboten.
Weitere Infos siehe News vom 15. Juli 2026 oder unter www.sg.ch/umwelt-natur/jagd-fischerei/fischerei/betretungsverbot-von-fliessgewaessern.html

Weitere Infos siehe News vom 15. Juli 2026 oder unter www.sg.ch/umwelt-natur/jagd-fischerei/fischerei/betretungsverbot-von-fliessgewaessern.html

