Fakultatives Referendum - Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Toggenburg
Die Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Toggenburg wurde überarbeitet. Die angepasste Vereinbarung wurde durch die Delegiertenversammlung vom 19. August 2026 und die Gemeinderäte genehmigt. In den einzelnen Gemeinden wird nun das fakulative Referendum eröffnet.
Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum nach Art. 13ff der Gemeindeordnung der Gemeinde Neckertal vom 21.02.2022)
Politische Gemeinden
Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Wattwil, Wildhaus-Alt St. Johann
Gegenstand
Vereinbarung über den Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Toggenburg
(Revision vom 19.08.2026 / überarbeitete Version vom 24.02.2016)
Referendumsfrist
2. November 2026 bis 11. Dezember 2026
Einsicht in Unterlagen
Die Vereinbarung liegt während der Bürozeit in den jeweiligen Ratskanzleien auf oder ist unterhalb dieses Textes ersichtlich.
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
Neckertal 300 Unterschriften
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem betroffenen Gemeinderat einzureichen. Unterschriftenbogen können bei der jeweiligen Ratskanzlei bezogen werden.
Gemeinderat Neckertal
